Mit der Richtlinie „DATIpilot – Fördern und Lernen für Innovation und Transfer: Ein Experimentierraum im Umfeld der DATI“ werden im Modul 1 "Innovationssprints" und im Modul 2 "Innovationscommunities" gefördert.
Die Förderung richtet sich insbesondere an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen, insbesondere HAW sowie Universitäten, und Forschungseinrichtungen sowie Akteurinnen und Akteure aus der Praxis, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus der Praxis anwendungsorientierte Forschungsansätze auszubauen und neue Zugänge für forschungsbasierten Transfer zu entwickeln und zu erproben. Dies ist auf zwei Ebenen möglich:
- Einzelne Akteurinnen und Akteure (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) können in „Innovationssprints“ eine konkrete, kreative Transfer- oder Innovationsidee erproben oder weiterentwickeln (Modul 1). Projekte können in Form von Einzel- oder Verbundprojekten mit maximal zwei Partnern beantragt werden. Der Förderzeitraum beträgt drei bis maximal 18 Monate. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen 150 000 Euro pro Partner nicht übersteigen.
- Es können „Innovationscommunities“ aufgebaut oder weiterentwickelt werden, in denen mehrere Partnereinrichtungen aus der Wissenschaft und der Praxis gemeinsam den forschungsbasierten Transfer und die Entwicklung von Innovationen in einem selbstdefinierten Themenfeld vorantreiben (Modul 2). In Modul 2 können Communities mit insgesamt bis zu fünf Millionen Euro gefördert werden. Der Förderzeitraum beträgt maximal vier Jahre.
Die Förderung ist offen für alle Themen und fachlichen Schwerpunkte. Adressiert werden explizit alle Innovationsarten, wie zum Beispiel technologische Innovationen, neue Geschäftsmodelle und Soziale Innovationen. Unter Sozialen Innovationen werden neue soziale Praktiken oder Organisationsmodelle verstanden, die technologieinduziert oder unabhängig davon sein können.
Übergeordnete Ziele der DATIpilot-Förderung sind:
- Ergebnisse und Kompetenzen der wissenschaftlichen Forschung für die Entwicklung von technologischen wie Sozialen Innovationen zu nutzen,
- wissenschaftliche Forschungsergebnisse für eine zukünftige innovative Anwendung zu qualifizieren,
- neue Anwendungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu erschließen,
- erfolgreiche Transfer- und/oder Innovationsaktivitäten zu skalieren,
- neue Formate für effektiven Austausch, Ko-Kreation und Kooperation in Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Praxis zu erproben,
- potentielle Anwendungspartnerinnen und -partner aus Wirtschaft, Gesellschaft oder Verwaltung für eine Beteiligung an Forschungs- und Innovationsprozessen zu gewinnen,
- nachhaltige Partnerschaften zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung zu stärken,
- Voraussetzungen, z. B. in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen, für eine erfolgreiche Überführung von Forschungsergebnissen in eine Anwendung zu klären.