Tagebau
Paket zur verbesserten Unterstützung der Kohleregionen beschlossen

Das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen hat am 13. Juni 2024 ein Paket zur besseren Unterstützung der Kohleregionen beschlossen. Ziel ist es, den Strukturwandel in den Kohleregionen zu verbessern und Investitionen zu fördern.

Ministerin und Chefin der Staatskanzlei des Landes Brandenburg Kathrin Schneider: "Die Einigung zwischen dem Bund und den Braunkohle-Ländern zu mehr Flexibilität beim Mitteleinsatz und zu mehr Wirtschaftsförderung ist ein gutes Signal für die Braunkohleregionen. Sie sorgt dafür, dass wir die Mittel effizient und an den richtigen Stellen einsetzen können und unsere Ziele im Strukturwandel auch erreichen werden. Besonders wichtig ist, dass mit dem Paket jetzt auch endlich der Knoten bei den Investitionen in die Schienenstrecken durchschlagen ist und die Planung starten kann. Ich bin sehr froh, dass alle Beteiligten bei den Verhandlungen letztlich die Entwicklung der Braunkohleregionen in den Mittelpunkt gestellt haben und bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit."

Durch das Paket sollen in den Braunkohleregionen Investitionen unter anderem in innovative Transformationstechnologien angestoßen werden, die ohne das Paket ausbleiben würden. Diese zusätzlichen Investitionen werden zum Aufbau einer starken, resilienten und nachhaltigen regionalen Wirtschaft beitragen und den Beschäftigten gute Einkommensmöglichkeiten und attraktive Arbeitsplätze bieten.

Um dies zu erreichen, wird der Bund in Abstimmung mit den Ländern das Bundesprogramm „STARK“ – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten – entsprechend verändern. Es ist mit 2,8 Mrd. € derzeit die größte Bundesmaßnahme, die über das Investitionsgesetz Kohleregionen finanziert wird. Ihr Ziel ist es, die Kohleregionen zu Modellregionen mit treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Wirtschaftsstrukturen zu entwickeln und so zum internationalen Klimaschutz und zu den Zielen des Europäischen Green Deal beizutragen. STARK hat bislang einen Förderschwerpunkt auf nicht-investiven Maßnahmen, soll aber künftig in den Grenzen des EU-Beihilferechts auch eine Vielzahl an investiven Unternehmensförderungen ermöglichen.

Die Ansätze investiver Unternehmensförderungen sollen weiter ausgebaut werden und dazu vor allem Investitionen in Transformationstechnologien, Innovationen und die Stärkung regionaler Betriebe und Wertschöpfung ermöglichen. Dazu werden auch die Möglichkeiten der beihilferechtlich genehmigten BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien genutzt, um den Auf- und Ausbau industrieller Produktionskapazitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Transformationstechnologien wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, Windturbinen, Elektrolyseure, (Groß-)Wärmepumpen und Batterien zu fördern. Des Weiteren wird die mögliche Investitionsquote auf 100 % beim Bundesprogramm STARK in den Bereichen Qualifikation/Aus- und Weiterbildung, Stärkung unternehmerischen Handelns und Innovation erhöht.

Porträt Mercedes Reischel

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Mercedes
Reischel
Clustermanagerin
Leichtbau und additive Fertigung
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Eine gute Verkehrsinfrastruktur ist ein entscheidender Standortfaktor zur Stärkung aller Regionen. Sie senkt die Transportkosten und ist damit entscheidend für die regionale wirtschaftliche Entwicklung. Sie erhöht auch die Attraktivität der Reviere für Fachkräfte. Hierzu wird wir mit den konkreten Planungen zehn weiterer, bereits beschlossener Schienenvorhaben begonnen. Im Einzelnen starten die Planungen des Ausbaus bzw. der Elektrifizierung der Strecken:

  • Berlin-Grünau – Königs Wusterhausen
  • Cottbus – Forst
  • Leipzig – Falkenberg – Cottbus
  • Berlin – Cottbus – Weißwasser – Görlitz (– Breslau)
  • Leipzig – Bad Lausick (– Geithain – Chemnitz)

Die Förderperioden für die Finanzhilfen sollen flexibler gestaltet werden. Nicht abgeflossene Mittel, die innerhalb einer Förderperiode bewilligt wurden, sollen nun auch noch bis zu 3 Jahre nach dem Ende einer Förderperiode verausgabt werden können.