4 Batterien nebeneinander
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Interessensbekundungsverfahren | Erweiterung des zweiten Batterie-IPCEI

Zur Stärkung des europäischen Batterie-Ökosystems strebt das BMWK eine Erweiterung des bestehenden zweiten Batterie-IPCEI („European Battery Innovation – EuBatIn“) an. Das Interessensbekundungsverfahren zur geplanten Förderung im Bereich der industriellen Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher (Batteriezellfertigung) ist eröffnet. 

Förderaufruf

Zur Stärkung des europäischen Batterie-Ökosystems strebt die Bundesregierung eine Erweiterung des bestehenden zweiten Batterie-IPCEI („European Battery Innovation – EuBatIn“) an. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) startet dafür ein Interessensbekundungsverfahren.

Details zur geplanten Erweiterung des zweiten Batterie-IPCEIs („EuBatIn“):

  • Das BMWK ist bestrebt, in erster Linie großskalige und strategische Projekte zu fördern, die auf Basis von erheblichen Innovationen die erste gewerbliche Nutzung (first industrial deployment, FID, nach Definition der IPCEI-Mitteilung 2021/C 528/02 der EU-Kommission) innerhalb des Projektzeitraums auf industriell relevanter Größenskala anstreben. Reine FuE-Projekte stehen nicht im Fokus der Erweiterungsinitiative des EuBatIn.
  • Die Teilnahmebedingungen und die Anforderungen an die Projekte sind der Bekanntmachung zum Interessensbekundungsverfahren zur geplanten Förderung im Bereich der industriellen Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher (Batteriezellfertigung) vom 14. Februar 2019 zu entnehmen.
    Die im Interessensbekundungsverfahren genannte Arbeitsgemeinschaft existiert bereits in Form des zweiten Batterie-IPCEIs „EuBatIn“ (Details und Teilnehmende). Die Förderung erfolgt für einzelne Projekte. Die Bewerbungen sollten sich daher auf einzelne Projektbeiträge beziehen, die sich in das europäische Gesamtvorhaben durch geeignete Kooperationen und thematische Bezüge einfügen. Bewerbungen als nationale Konsortien werden nicht empfohlen, da jeweils einzelne Projekte für die geplante Erweiterung qualifiziert werden.
  • Interessenten wird nahegelegt, sich mit den 2021 von der Europäischen Kommission aktualisierten Förderkriterien für IPCEI (2021/C 528/02, ersetzt die im Interessensbekundungsverfahren in Bezug genommene IPCEI-Mitteilung 2014/C 188/02) vertraut zu machen.
  • Die Förderung der einzelnen Projekte steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der IPCEI-Erweiterung durch die Europäische Kommission.
  • Sollten im Verlaufe des Prozesses durch die EU-Kommission neue beihilferechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden [oder sich für einzelne Projekte andere, bestehende Beihilferahmen als passfähiger erweisen], so könnte vorausgewählten Projekten ggf. auch ein Wechsel in andere Programme bzw. Beihilfetatbestände ermöglicht werden.

Einreichung von Projektskizzen

Innovative Projekte im Bereich der Batteriewertschöpfungskette können bis zum 6. Februar 2023 ihr Interesse an der Teilnahme an der IPCEI-Erweiterung bekunden. Die Projektskizzen sind elektronisch über das Internetportal des Projektträgers VDI/VDE Innovation + Technik einzureichen.