Die Europäische Kommission veröffentlichte am 30. März die dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte im Rahmen des EU-Innovationsfonds, eines der weltweit größten Förderprogramme für die Einführung innovativer CO2-armer Technologien.
Die aus den Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) finanzierten Projekte sollen die Einführung industrieller Lösungen zur Dekarbonisierung Europas fördern.
Im Rahmen der aktuellen Aufforderung werden Zuschüsse in Höhe von insgesamt 100 Mio. EUR für Kleinprojekte mit einem Investitionsvolumen von je 2,5 bis 7,5 Mio. EUR in den Bereichen erneuerbare Energien, Dekarbonisierung energieintensiver Industrien, Energiespeicherung oder CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zur Verfügung gestellt. Diese Technologien sollten hinreichend ausgereift sein und ein großes Potenzial aufweisen, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu konventionellen Technologien deutliche zu verringern. Ziel ist es, die Entwicklungsrisiken innovativer Technologien zu verringern, damit sie die Marktreife erreichen.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen.
Bei der Bewertung der Projekte zählen:
- Wirksamkeit der Vermeidung von Treibhausgasemissionen
- das Innovationspotenzial
- finanzielle, technische und operative Projektreife
- Skalierungspotenzial
- Kosteneffizienz
Eine Einreichung von Projektanträgen ist bis zum 19. September 2023 möglich.
Die erneute Einreichung von Projektvorschlägen, die zuvor abgelehnt wurden, ist möglich und ausdrücklich erwünscht.
Mehr Informationen zum Aufruf: Funding & tenders (europa.eu)
Das Clustermanagement unterstützt Sie in Kooperation mit dem Enterprise Europe Network Berlin-Brandenburg gerne bei der Suche nach geeigneten Projektpartnern und der Einreichung von Projektskizzen.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!