Das Energiekostendämpfungsprogramm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) soll zur Dämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses beitragen.
Bezuschusst wird ein Teil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, d. h. jede rechtlich selbständige Einheit mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist.
- Förderstufe 1:
30 % der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu 2 Millionen Euro für energieintensive Betriebe der Wirtschaftsbranchen für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022
- Förderstufe 2:
50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro für energieintensive Betriebe der Wirtschaftsbranchen für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022, die Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat gemacht haben
- Förderstufe 3:
70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro für energieintensive Betriebe der Wirtschaftsbranchen nach EU-Krisenrahmen, die Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat gemacht haben
Detaillierte Berechnungsgrundlagen und Antragsvoraussetzungen im Merkblatt.
Anträge für Phase 1 können ab sofort bis 31.08.2022 elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal gestellt werden.