Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze adressiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) innovative Wärmenetzsysteme mit überwiegendem Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme und fördert die Umstellung der Fernwärme auf Treibhausgasneutralität und den Neubau klimaneutraler Netze. Die Europäische Kommission genehmigte die Bundesförderung beihilferechtlich.
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) richtet sich unter anderem an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke und eingetragene Vereine/Genossenschaften, die über die neue Förderung Zuschüsse für Investitionen in Wärmenetze erhalten können. Der Umbau der Wärmeversorgung wird neben den Förderprogramm flankiert mit einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung.
Details zur Förderung
Fördergegenstand ist der Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze.
In einem ersten Schritte werden Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme als Projektphase gefördert.
Ein weiterer Schritt ist dann die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40 % der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Fördergegenstände sind u.a. Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Tiefe Geothermie, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme, sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.
Der Förderstart ist für Mitte September vorgesehen. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie hier ab September neben der aktualisierten Förderrichtlinie auch modulspezifische Merkblätter.
Insgesamt stehen rund 3 Mrd. € bis 2026 zur Verfügung. Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie wird die Antragsstellung beim BAFA möglich sein.