Digitale Temperaturanzeige
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BMWK: Förderung klimaneutraler Wärme und Kälte

Der Förderaufruf „Klimaneutrale Wärme und Kälte“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fordert Unternehmen und Forschungseinrichtungen zum Ideenwettbewerb um die besten Forschungsprojekte auf, die zur Beschleunigung der Wärmewende beitragen sollen.

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Gefördert werden angewandte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu einer Steigerung der technologischen Reifegrade ausgehend von TRL 3 bis 8 (in Mikroprojekten auch bis TRL 9) und zu einer Breitenwirkung der Technologie- und Querschnittsthemen beitragen. Dies betrifft die gesamte Kette der Wärme- und Kälteversorgung, von der Nutzung über die Verteilung und Speicherung bis hin zur Bereitstellung. Ein Augenmerk dieses Förderaufrufs liegt auf Themen, die eine weitreichende Dekarbonisierung im Wärmesektor durch einen Beitrag aus der Forschung erwarten lassen, dies umfasst insbesondere die Themen Wärmepumpen, Wärmespeicher und Geothermie.

Wer wird gefördert?

Der Aufruf richtet sich primär an Verbundvorhaben unter der Federführung oder Beteiligung eines industriellen Partners oder Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft außer Beratungsunternehmen. Antragsberechtigt sind außerdem Angehörige der freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Insbesondere Start-ups sowie andere KMU werden zur Antragstellung ermutigt. Antragsberechtigt sind auch Einrichtungen für Wissenschaft und Forschung, Vereine und Stiftungen mit FuE-Kapazitäten sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Das neue Format der Mikroprojekte

Im Rahmen des Förderaufrufes wird das neue einstufige Format der Mikroprojekte eingeführt. Dieses Format dient der vereinfachten und beschleunigten Förderung von Projekten zur Annäherung neuartiger Technologien an die Marktreife, der inhaltlich-konzeptionellen Vorbereitung von FuE-Verbundprojekten und bietet darüber hinaus einen niederschwelligen Zugang zur Forschungsförderung an. Mikroprojekte sollen FuE-Fragestellungen adressieren, die zur Beschleunigung der Wärmewende beitragen und marktnahe Technologien auf den letzten Entwicklungsschritten unterstützen, und sie sollen die Erfolgswahrscheinlichkeit von komplexen FuE-Vorhaben erhöhen.

Wie werden die Vorhaben gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden mit 50 Prozent der projektbezogenen Kosten finanziell unterstützt. Für KMU sind unter Berücksichtigung etwaiger Zuschläge Förderquoten von bis zu 80 Prozent möglich. Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die projektbezogenen Ausgaben im Einzelfall bis zu 100 Prozent förderfähig. Mikroprojekte können als sechsmonatiges Einzelvorhaben in drei Finanzierungstypen gefördert werden.

Einreichungsfrist ist der 28. Februar 2023.