Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert in Kürze wieder die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die zu deren Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Der nächste Förderaufruf wird voraussichtlich Anfang Juni veröffentlicht – antragsberechtigt sind Kommunen.
Gefördert werden:
- Fahrzeugklassen M1 (Pkw, u.a. zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz), L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge) sowie
- die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur.
Der Mindestförderbetrag beträgt 25.000 Euro, die maximale Zuwendung pro antragstellende Kommune 500.000 Euro (brutto). Stellen die Zuwendungen keine Beihilfe dar, kann die Förderquote 90 Prozent betragen, bei Fahrzeugen, die im wirtschaftlichen Bereich einer Kommune eingesetzt werden, sind es 40 Prozent.
Informationen zur Förderrichtlinie
Die Förderung erfolgt auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Sie wurde am 24. Dezember 2020 im Bundesanzeiger (BAnz) veröffentlicht. Bis 2025 steht damit eine Fördergrundlage bereit.