deutsch-polnische Grenze
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Aufwandsentschädigung für polnische Berufspendler

Brandenburgische Unternehmen, die polnische Berufspendler beschäftigen, können ab dem 14. April bei den märkischen Kammern die von der Landesregierung zugesagte Aufwandsentschädigung für polnische Pendler beantragen. 

Das Antragsformular, mit dem die Unternehmen bei der jeweiligen Kammer ihren Unterstützungsbedarf anzeigen, steht dann auf den Web­sites der Kammern bereit. 

Um Unternehmen mit polnischen Grenzpendlern die Unterstützung in einem möglichst unkomplizierten Verfahren zukommen zu lassen, hat das brandenburgische Wirtschaftsministerium eine Vereinbarung mit den Kammern getroffen. Danach wird die Unterstützung durch die am Betriebssitz zuständigen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern an die Unternehmen ausgezahlt. Nicht kammerangehörige Unternehmen wie insbesondere Einrichtungen des Gesundheitswesens und landwirtschaftliche Betriebe erhalten die Unterstützung durch die regional zuständigen Industrie- und Handelskammern.

Die Aufwandsentschädigung seitens des Landes wird rückwirkend ab dem 27. März und so lange, wie die ursächlichen Quarantäne-Maßnahmen der polnischen Seite für die Betroffenen in Kraft sind; längstens aber für (zunächst) drei Monate gewährt.

Hintergrund

Berufspendler unterliegen seit dem 27. März einer 14-tägigen Quarantäne in Polen, wenn sie nach der Arbeit in Deutschland wieder in ihr Heimatland einreisen. Damit die Pendler weiterhin in Brandenburg arbeiten konnten und können, haben Finanzministerin Katrin Lange und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach am 26. März entschieden, dass Arbeitgeber von polnischen Grenzpendlern ab 27. März eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten.

Hinzu kommen 20 Euro täglich für jedes sich im Land Brandenburg aufhaltende Familienmitglied der Beschäftigten. Damit wird der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für Unterbringung in Hotels oder Pensionen, Verpflegung oder sonstige Mehrkosten pauschal ausgeglichen.