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Okt.

Geschäftsanbahnung I Petrochemie I Saudi-Arabien

9. Oktober 2022 –
13. Oktober 2022

 

 

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Wolfgang
Korek
Clustermanager
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Der Petrochemie- und Wasserstoffsektor in Saudi-Arabien

Auf der Arabischen Halbinsel ist Saudi-Arabien mit Abstand der größte Chemieproduzent. Nach Angaben der Gulf Petrochemicals & Chemicals Association (GPCA) haben sich in Saudi-Arabien die Produktionskapazitäten in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt: von 56,7 Mio. t (2008) auf 121 Mio. t (2020). Im Vergleich zu anderen GCC-Ländern ist die saudi-arabische Chemieindustrie bereits recht diversifiziert. Aktuell werden Chemieprojekte mit einem Wert von 25 Milliarden US$ geplant oder bereits umgesetzt. Auch beim Prestigeprojekt NEOM, einer von der Regierung Saudi-Arabiens entwickelten Planstadt mit angeschlossenem Technologiepark im Nordwesten des Landes, spielt grüner Wasserstoff eine große Rolle. In einem Unterprojekt haben sich NEOM, ACWA Power und AirProducts zusammengeschlossen, um dieses Zukunftsthema zu entwickeln. Langfristig möchte Saudi-Arabien zu den führenden Produzenten von grünem Wasserstoff werden.

Teilnahmebedingungen und Kosten

Zielgruppe der Geschäftsanbahnungsreise sind vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbständige der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogene freie Berufe und wirtschaftsnahe Dienstleister mit Geschäftsbetrieb in Deutschland mit entsprechendem Schwerpunkt der Zielbranche. Das Projekt ist Bestandteil des Markterschließungsprogramms für KMU und unterliegt den De-Minimis-Regelungen. Der Eigenanteil der Unternehmen für die Teilnahme am Projekt beträgt in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens:

500 EUR (netto) für Unternehmen mit weniger als 2 Mio. EUR Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitern

750 EUR (netto) für Unternehmen mit weniger als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitern

1000 EUR (netto) für Unternehmen ab 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder ab 500 Mitarbeitern

Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten werden von den Teilnehmenden selbst getragen. Für alle Teilnehmenden werden die individuellen Beratungsleistungen in Anwendung der De-Minimis Verordnung der EU bescheinigt. Teilnehmen können maximal 12 Unternehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, wobei KMU Vorrang vor Großunternehmen haben.