Sparglas mit Pflanze
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Richtlinie „Gründung innovativ“ verbessert

Noch bessere Unterstützung für junge innovative Unternehmen

Das Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt innovative und sozial-innovative kleine Unternehmen in der Phase ihres Wachstums. Unter dem Namen „GI-Gründungsgehalt“ wird die Unterstützung für junge innovative Unternehmen mit Blick auf den Lebensunterhalt der Gründerinnen und Gründer in der Startphase deutlich verstärkt.

Die geänderte Richtlinie trat am 22. Januar 2025 mit Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Hier die wichtigsten Informationen über die Änderungen beim Gegenstand der Förderung:

Dies umfasst zwei Fördertatbestände:

a) „Innovationsimpuls"

Gefördert werden Investitionen sowie laufende Betriebskosten für die Umsetzung von Innovationsprojekten. Dies sind:

  • Ausgaben für Anschaffung und Herstellung von Gütern des Sachanlagevermögens,
  • Personalausgaben für neue Arbeitsplätze, bis höchstens 50.000 Euro (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate,
  • Beratungsleistungen externer Berater, die der Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Geschäftsmodelle dienen,
  • technische Entwicklungsleistungen, soweit diese nicht oder nicht im erforderlichen Umfang im Unternehmen selbst erbracht werden.

b) „Gründungsgehalt"

Gefördert wird der Lebensunterhalt in Form von Personalkosten für geschäftsführende Personen:

  • Personalausgaben für geschäftsführende Personen im Angestelltenverhältnis oder
  • Privatentnahmen geschäftsführender Personen (Inhaber), die jeweils mindestens 10 Prozent der Gesellschafteranteile halten,

bis höchstens 50.000 Euro (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate.

Die Höhe des Zuschusses umfasst 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem zu leistenden Eigenanteil der Zuwendungsempfangenden von 40 Prozent und beträgt mindestens 30.000 Euro und höchstens 180.000 Euro je Fördertatbestand.

 

Portalfreischaltung zur Antragsstellung voraussichtlich ab 17.2.2025.

Porträt Dr. Kuang Dai

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Dr.
Kuang
Dai
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